Im Zivilrecht (= Privatrecht), werden Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und/oder Unternehmen geregelt. Die Personen/Unternehmen sind dabei gleichgestellt. Das Zivilrecht beschäftigt sich mit alltäglichen Angelegenheiten wie Verträge, Eigentum, Familie (Ehe, Erbschaft) usw. Im Zivilrecht geht es primär darum, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt (z. B. durch Schadenersatz oder Schmerzensgeld).
Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei
- Verkehrsrecht (Verkehrsunfälle …)
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Schuldrecht (Verträge, Kaufverträge für Wohnung/Haus/Liegenschaft, Darlehen, Schadenersatz)
- Nachbarschaftsstreit
- Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Besitzstörung)
- Erbrecht (Verlassenschaft, Testament, gesetzliche Erbfolge)
- Familienrecht (Scheidung, Unterhalt usw.)
- Ärztehaftung
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz / Gewährleistung