Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen von Menschen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft miteinander verbunden sind. Im Familienrecht werden persönliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen innerhalb dieser Gemeinschaften geregelt.
Das Familienrecht schafft unter anderem klare Verhältnisse für den Fall einer Trennung oder des Todes eines Familienmitglieds (hier gibt es eine Schnittstelle zum Erbrecht). Das Familienrecht soll faire Bedingungen zwischen Partnern schaffen z.B. bei der Aufteilung von Ersparnissen oder Pensionsansprüchen im Fall einer Trennung sowie Obsorge für gemeinsame Kinder u.v.m.
Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei
- Scheidung
- Vermögensaufteilung
- Obsorge
- Besuchskontakt
- Unterhalt
- Einstweilige Verfügungen